Justizverwaltungsvorschriften
Auflösung von Kammern für Handelssachen
AV d. JM vom 4. November 2025 (3233 - I. 3)
- JMBl. NRW S. 2574 -
I.
Die am 1. Juli 1949 gebildete zweite Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht Wuppertal, deren Einrichtung durch Erlass des Justizministers vom 9. Oktober 1951 (V 6 a – 3233 – 2) genehmigt worden ist, wird mit Ablauf des 31. Dezember 2025 aufgelöst.
II.
Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.