Justizverwaltungsvorschriften
Aufhebung der Richtlinien für das Ideenmanagement
RV d. JM vom 26. September 2025 (1283 – I. 3)
Den nachstehenden Runderlass des Ministeriums des Innern vom 17. September 2025 (MB.NRW. 2025 Nr. 101) gebe ich für den Geschäftsbereich der Justizverwaltung zur Beachtung bekannt:
„Aufhebung der Richtlinien
für das Ideenmanagement Nordrhein-Westfalen
Runderlass
des Ministeriums des Innern
52-19.00
Vom 17. September 2025
I.
1
Die Richtlinien für das Ideenmanagement Nordrhein-Westfalen vom 17. November 2016 (MBl. NRW. S. 792) werden aufgehoben.
Auf Vorschläge, die vor dem 1. Oktober 2025 eingereicht worden sind, sind die Richtlinien für das Ideenmanagement Nordrhein-Westfalen weiterhin anzuwenden.
2
Dieser Runderlass tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.“
II.
Diese RV tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die RV vom 2. September 2019 (1283 – I. 3) außer Kraft. Auf Vorschläge, die vor dem 1. Oktober 2025 eingereicht worden sind, ist die bisher geltende RV weiterhin anzuwenden.